Unternehmenserklärung zu Nachhaltigkeit und ethischer Verantwortung
1.
Ziele und Motivation
Die inhabergeführte cartrans gmbh ist seit 1984 auf den Märkten für Transportlogistik in Europa tätig. Eine Vielzahl von Geschäftspartnern greifen auf ihre Services und ihre Kompetenz zurück. In diesem Umfeld bekennt die cartrans gmbh sich zu ethischen Standards und insbesondere der uneingeschränkten Einhaltung der Menschenrechte. Geltende nationale wie internationale Normen werden von der cartrans gmbh beachtet. Eine ressourcenschonende und der Nachhaltigkeit verpflichtete Unternehmenspolitik hat für die cartrans gmbh einen besonders hohen Stellenwert. Darüber hinaus unterwirft sich die cartrans gmbh auch den Anforderungen des VW-Konzerns zur Nachhaltigkeit in den Beziehungen zu Geschäftspartnern.
2.
Anwendungs- und Geltungsbereich
Die nachstehenden Regelungen gelten für die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner. Geschäftspartner sind insbesondere Lieferanten und Subunternehmer. Sofern Geschäftspartner aus Anlass der Geschäftsbeziehungen zur cartrans gmbh Subunternehmer beauftragen, erwartet die cartrans gmbh, dass sich diese Dritten ebenfalls zur Einhaltung der Grundprinzipien zur Geschäftspartner-Compliance verpflichten.
Soweit nachstehend einheitlich der Begriff Geschäftspartner verwandt wird, bezieht dieser ausdrücklich die Mitarbeitenden der Geschäftspartner mit ein. Die Geschäftspartner bzw. ihrer Geschäftsführung sind verpflichtet, die Regelungen zur Geschäftspartner-Compliance gegebenenfalls den Mitarbeitenden zur Kenntnis zu bringen.
3.
Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
Die cartrans gmbh verpflichtet sich zur Beachtung und erwartet von ihren Geschäftspartnern die Einhaltung folgender Grundprinzipien:
3.1
Menschenrechte
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner achten und schützen alle anwendbaren Regelungen zum Schutz der Menschenrechte weltweit, insbesondere das Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit und in diesem Zusammenhang die in den ILO-Konventionen 138 und 182 festgelegten Vorschriften zum gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern.
3.2
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner verpflichten sich, weder eigene noch fremde Mitarbeitende oder andere Personen zu diskriminieren. Das Diskriminierungsverbot bezieht sich insbesondere - aber nicht abschließend - auf alle sachfremden Erwägungen, namentlich ethnische, nationale oder soziale Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politische Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, oder sonstige gesetzlich geschützte Kennzeichen.
3.3
Mindestlohn
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner sorgen für eine Entlohnung ihrer Mitarbeitenden, die diesen und Ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern. Nationale Rechtsvorschriften sind zu beachten; branchen- und ortsübliche Löhne dürfen nicht ohne sachlichen Grund unterschritten werden.
3.4
Vereinigungsfreiheit
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner respektieren das Grundrecht aller Mitarbeitenden, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen - im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze - zu bilden und ihnen beizutreten,
3.5
Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner gewährleisten Sicherheit, Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden mit dem Ziel „Null Arbeitsunfälle“. Alle bestehenden Regelungen zum Brandschutz, zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz werden beachtet. Soweit nicht ohnehin selbstverständlich, ist zu beachten,
dass Trinkwasser in ausreichender Menge sowie sanitäre Einrichtungen in ausreichendem Umfang und Qualität zur Verfügung stehen.
Um die Einhaltung der obigen Vorgaben zu gewährleisten, treffen die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner alle gebotenen Umsetzungsmaßnahmen. Oberstes Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsschäden im Betriebsablauf zu vermeiden und eine potentielle Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden frühzeitig zu entdecken, um angemessen reagieren zu können.
Die cartrans gmbh hat zu diesem Zweck den für alle Mitarbeitenden verbindlichen Prozess „- Arbeitsschutzmanagement: Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gewährleisten“ definiert und implementiert. Dieser Prozess umfasst die Vorgehensweise, Teilprozesse, Schnittstellen, mitgeltenden Informationen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. In materieller Hinsicht betrifft der Prozess unter anderem die Themen Brandschutz, Umgang mit Chemikalien, Sicherheit von Arbeitsgerät und Schutzausrüstung.
a. Ergonomie am Arbeitsplatz
- Neben den vorgenannten Maßnahmen ergreift die cartrans gmbh alle erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, um den Mitarbeitenden ein ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen und die körperliche und geistige Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Jeder Arbeitsplatz bei der cartrans gmbh verfügt über eine ausreichende Fläche (mind. 10 m²). Die Mitarbeitenden haben einen ausreichenden Bewegungsraum und es bestehen ausreichend Funktionsflächen für Fenster, Türen und Möbel. Ferner bestehen ausreichend breite Verkehrswege und Verbindungsgänge zwischen den Büros. Fußböden haben keine Stolperstellen.
- Die Arbeitsplätze verfügen über eine ausreichende Beleuchtung (Tageslicht). Die Beleuchtung entspricht in jedem Fall der Sehaufgabe des jeweiligen Mitarbeitenden und ist an das entsprechende Sehvermögen angepasst.
- Es herrscht eine optimale Temperatur (in der Regel 20-22° Celsius) und eine optimale Luftqualität am Arbeitsplatz. Das Aufstellen von Pflanzen erhöht die Qualität des Raumklimas.
- Die eingesetzten Arbeitsgeräte (Bildschirm, Maus, Schreibtischstuhl, Tisch) entsprechen dem erforderlichen Standard und sind auf den jeweiligen Mitarbeitenden optimal eingestellt. Bildschirme haben eine ausreichende Größe und Schärfe. Die Höhe der Schreibtische sowie die Schreibtischstühle lassen sich ergonomisch anpassen. Bei Bedarf wird ein Steh- Sitz-Tisch zur Verfügung gestellt.
- Störende Geräusche am Arbeitsplatz werden unverzüglich beseitigt oder auf das Minimum reduziert, um ein konzentriertes Arbeiten für die Mitarbeitenden zu ermöglichen.
- Mitarbeitende, die im Fernverkehr im Einsatz sind, werden angewiesen, durch regelmäßige Pausen und Übungen gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Sämtliche im Einsatz befindliche Fahrzeuge der cartrans gmbh verfügen über hochwertige und rückenschonende ergonomische Sitze.
- Vier Mal pro Jahr findet eine Betriebsbegehung zur Kontrolle der getroffenen Maßnahmen statt und bei Abweichungen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen
b. Betrieblicher Notfallplan
Die cartrans gmbh hat einen betrieblichen Notfallplan implementiert. Dieser Plan stellt sicher, dass die Mitarbeitenden von der cartrans gmbh, von Fremdfirmen sowie Besucher wissen, wie sie sich in einer Notfallsituation zu verhalten haben. Die Mitarbeitenden werden in den entsprechenden Notfallmaßnahmen regelmäßig geschult. Evakuierungsmaßnahmen werden jährlich geprobt und dokumentiert. Erst- und Brandschutzhelfer sind benannt.
Durch zusätzliche Maßnahmen werden die Mitarbeitenden auf die implementierten Maßnahmen im Arbeitsalltag hingewiesen, so dass diese Informationen ständig präsent sind. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
- An verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten der cartrans gmbh sowie in den im Einsatz befindlichen Fahrzeugen (LKWs) gibt es Aushänge mit den Notrufnummern und den allgemeinen Verhaltensregeln.
- Flucht- und Rettungswege sind in den Räumlichkeiten der cartrans ebenfalls ausgewiesen.
Ferner verfügen die Räumlichkeiten der cartrans gmbh sowie die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge über die erforderliche Ausstattung für den Notfall. Dazu zählen insbesondere Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Sets sowie ein Defibrillator.
Vier Mal pro Jahr findet eine Betriebsbegehung zur Kontrolle der getroffenen Maßnahmen statt und bei Abweichungen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Zugleich wird gewährleistet, dass die Mitarbeitenden regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult werden.
Die Geschäftspartner der cartrans gmbh ergreifen angemessene Umsetzungsschritte, um die beschriebenen Sicherheits- und Hygienestandards am Arbeitsplatz auf einem vergleichbaren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Niveau zu gewährleisten.
3.6
Umgang mit Mitarbeitenden
Wertschätzender Umgang mit Kollegen, Kunden und Dienstleistern sind für die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner selbstverständlich. In diesem Zusammenhang werden insbesondere beachtet:
- Alle Regelungen zur Arbeitszeit und zu Sozialvorschriften (ArbZG; SozGB);
- Regelungen zur Beschäftigung von Jugendlichen;
- Mindestlohnvereinbarungen;
- Die Bestimmungen zu Tarifverhandlungen und Anerkennung der Tarifautonomie;
- Die Zulassung und Förderung von Arbeitnehmer*innenvertretungen (Art. 9 GG);
- Die Einhaltung der Regularien zur Arbeitsstättenverordnung und einem gesundheitsfördernden Arbeitsumfeld;
- Der Ausschluss von Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz in jeder Form;
- Der Ausschluss von Diskriminierung in jeglicher Hinsicht (so z.B. Alter, Geschlecht, Rasse, Religion oder sexueller Orientierung).
Bei cartrans regelt ein interner Verhaltenskodex den wertschätzenden Umgang der Mitarbeitenden untereinander. Dieser ist von allen Mitarbeitenden der cartrans gmbh einzuhalten.
4.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Nur ein schonender Umgang mit begrenzten Ressourcen ermöglicht Regenerierbarkeit und erhält so unseren Lebensraum Erde auch für nachfolgende Generationen. Dieser Nachhaltigkeit ist die cartrans gmbh als Unternehmen der Transportlogistik in besonderem Maße verpflichtet und will einen signifikanten Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Von ihren Geschäftspartnern erwartet die cartrans gmbh in diesem Zusammenhang insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien:
- Die Beachtung der einschlägigen Umweltvorschriften, -normen und Schwellenwerte;
- Den Schutz der Umweltelemente (Luft, Wasser, Boden) vor schädlichen Einwirkungen;
- Die Vermeidung von Umweltschäden;
- Den sicheren Umgang und die Sicherer Umgang und umweltgerechte Entsorgung von Gefahrstoffen;
- Die Minimierung von Menge und Gefährlichkeit von Abfällen;
- Die Minimierung des Material- und Energieverbrauchs;
- Die Reduzierung aller schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt (best practice);
- Die Durchführung der erforderlichen und vorgeschriebenen Untersuchungs- und Wartungsarbeiten an allen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen und anderen betrieblichen Einrichtungen;
- Die kontinuierliche Überwachung und Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Kwh;
- Die kontinuierliche Überwachung und Absenkung des Co2-Ausstoßes mit geeigneten Maßnahmen im Rahmen des technisch Möglichen.
Die cartrans gmbh führt regelmäßige Verbrauchsmessungen von Kraftstoffen und Strom durch. Zur Erreichung festgelegter Kennzahlen werden definierte Maßnahmen ergriffen. Des Weiteren investiert cartrans kontinuierlich in Betriebseinrichtungen, die eine Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs ermöglichen. Wo immer möglich, kommen alternative und regenerative Energien zum Einsatz.
5.
Transparenz und faire Geschäftsbeziehungen
Offenheit, Lauterkeit und Transparenz sind der Schlüssel für Glaubwürdigkeit und Vertrauen im geschäftlichen Verkehr. Die cartrans gmbh bekennt sich hierzu und erwartet von ihren Geschäftspartnern insbesondere die Einhaltung der nachstehenden Grundprinzipien.
5.1
Vermeidung von Interessenskonflikten
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen, Beziehungen oder unsachlichem Verhalten beeinflussen.
5.2
Korruptionsverbot
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner dulden keine Korruption. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen. Hierzu sind geeignete Schulungen in angemessenem Umfang durchzuführen.
5.3
Umgang mit Zuwendungen
Soweit die Hergabe oder Entgegennahme von Zuwendungen nach den internen Regelungen eines Geschäftspartners generell zulässig ist, stellt dieser durch angemessene
Schulungsmaßnahmen sicher, dass den Mitarbeitenden der rechtliche Rahmen für Zuwendungen, insbesondere etwaige Grenzbeträge, vertraut ist und den Mitarbeitenden insbesondere die Abgrenzung zwischen erlaubter Zuwendung und unzulässiger Beeinflussung und strafbarer Korruption praktisch vermittelt wird.
5.4
Staat als Kunde und Umgang mit Behörden
Im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen werden die meist strikten gesetzlichen Vorgaben für Zuwendungen unbedingt beachtet. Dies gilt insbesondere auch im Umfeld öffentlicher Ausschreibungen.
6.
Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Fairer Wettbewerb schafft Anreize für Innovation und hohe Dienstleistungsqualität zum Nutzen der Marktteilnehmer wie auch der Verbraucher. Die geltenden wettbewerbsrechtlichen Regelungen, insbesondere das Gesetz zur Verhütung des unlauteren Wettbewerbs sowie die nationalen und europäischen kartellrechtlichen Vorschriften werden von der cartrans gmbh und ihren Geschäftspartnern stets beachtet. Dies gilt insbesondere für die Nichtweitergabe vertraulicher Informationen sowie das Unterlassen von Preisabsprachen jeglicher Art.
7.
Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner beachten die für die Exportkontrolle einschlägigen Rechtsnormen des nationalen und internationalen Rechts. Die aktuell geltenden Zollbestimmungen sind sowohl bei der Ausfuhr als auch bei der Einfuhr von Waren einzuhalten.
8.
Geldwäsche
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner unterhalten nur mit solchen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen, von deren Integrität sie überzeugt sind. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention, insbesondere zur Identifizierung von Geschäftspartnern, sind unbedingt zu beachten.
9.
Informationspolitik, Datenschutz, Betriebsgeheimnisse und Vertraulichkeit
Vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmensvermögen müssen geschützt werden. Die cartrans gmbh erwartet von ihren Geschäftspartnern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien:
9.1
Geschäftsinformationen
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner veröffentlichen Geschäftsdaten und berichten über ihre Geschäftstätigkeiten wahrheitsgetreu und im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen.
9.2
Datenschutz
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner beachten die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen, insbesondere die Regelungen der DSGVO und des BDSG.
9.3
Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner respektieren wechselseitig das Know-how, die Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen Geschäftspartners. Sie geben derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers an Dritte weiter.
9.4
Vertraulichkeit
Firmen- und geschäftsbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Aufgabengebiets verwendet. Jegliche Geschäftsunterlagen einschließlich Finanzabschlüssen, Zeiterfassungen, Spesenabrechnungen, Beantragungen von Fördermitteln etc. sind gemäß geltenden Vorschriften und Rechnungslegungsgrundsätzen zu führen und aufzubewahren.
10.
Umgang mit Unternehmensvermögen
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner achten tragen dafür Sorge, dass Mitarbeitende ebenso wie etwaige im Rahmen der Geschäftsbeziehung von ihnen eingesetzte Dritte (wie Subunternehmer oder Vertreter) das Betriebsvermögen weder beschädigen noch missbräuchlich verwenden.
11.
Sicherheit der internationalen Lieferkette / Gefälschte Teile
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner achten darauf, dass die Betriebsstätten und Umschlagsorte, an denen für die cartrans gmbh bestimmte Waren produziert, gelagert, be- oder verarbeitet, verladen und befördert werden, im Rahmen einer sicheren Lieferkette vor unbefugten Zugriffen Dritter geschützt sind und das eingesetzte Personal zuverlässig ist.
Grundsätzlich werden alle benötigten Teile entweder von Originalherstellern oder von zertifizierten Lieferanten bezogen. Dabei wird immer darauf geachtet, dass Teile eindeutig gekennzeichnet und innerhalb der Lieferkette nachvollziehbar sind. Illegale Beschaffungen sind dadurch ausgeschlossen.
Ferner verpflichtet die cartrans GmbH ihre Lieferanten, effektive Methoden und Prozesse zu entwickeln, zu implementieren und aufrechtzuerhalten, um das Risiko der Einführung gefälschter Teile und Materialien in unsere Lieferkette zu erkennen und zu minimieren. Wenn sie erkannt werden, wird von den Lieferanten erwartet, dass sie wirksame Verfahren zur Quarantäne des Produkts einführen und die Empfänger von gefälschten Produkten informieren.
12.
Verhaltensanforderungen an alle Mitarbeitenden
Die cartrans gmbh und ihre Geschäftspartner tragen dafür Sorge, dass die Mitarbeitenden über die hier niedergelegten Prinzipien angemessen unterrichtet sind. Im Hinblick auf das konkrete Verhalten am Arbeitsplatz verpflichten die cartrans gmbh und und ihre Geschäftspartner die Mitarbeitenden dazu:
- die hier niedergelegten Grundsätze einzuhalten und insbesondere geltenden Normen zu beachten;
- fair, respektvoll und vertrauenswürdig bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen zu sein;
- Interessenkonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten zu vermeiden;
- Verstöße gegen die o.g. Prinzipien der Geschäftsleitung unverzüglich zu melden
13.
Umgang mit Fehlverhalten
Halten Mitarbeitende der cartrans gmbh oder Geschäftspartner eine Regel dieser Erklärung nicht ein, so werden sie mit Fristsetzung zur Korrektur angemahnt und verpflichtet, unverzüglich Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Ansonsten behält sich cartrans das Recht vor, das Arbeitsverhältnis bzw. die Geschäftsbeziehung zu beenden.
14.
Beschwerdeverfahren
Die cartrans gmbh beachtet die Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie und der nationalen Umsetzungsakte hierzu. Hinweisgeber können ab dem 1.10.2021 über das Hinweisgeber- System unseres Dienstleisters unter diesem Link Hinweisgeberportal vertraulich Meldungen abgeben.
Freudenberg, 10-02-2022
Oliver Hirth Geschäftsführung